Dienstag, 23. Oktober 2007

Andrej Holm - und was ist eigentlich Terrorismus?

Der Bundesgerichtshof gibt bekannt:
"Der Generalbundesanwalt führt gegen den Beschuldigten - einen promovierten Soziologen, der u. a. an der Berliner Humboldt-Universität beschäftigt ist - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Auf seinen Antrag hatte der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 1. August 2007 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Dieser ist auf den Vorwurf gestützt, der Beschuldigte habe sich mitgliedschaftlich an der linksextremistischen gewaltbereiten Organisation "militante gruppe (mg)" beteiligt, der die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere aufgrund entsprechender Selbstbezichtigungsschreiben, eine Serie von Brandanschlägen zurechnen, die seit mehreren Jahren überwiegend in dem Gebiet Berlin/Brandenburg begangen worden sind. Mit Beschluss vom 22. August 2007 hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, worauf der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden ist. Gegen diesen Beschluss hat der Generalbundesanwalt Beschwerde eingelegt. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs wird voraussichtlich am Mittwoch, den 24. Oktober 2007, gegen 12.00 Uhr eine Entscheidung über dieses Rechtsmittel bekannt geben.
Karlsruhe, den 22. Oktober 2007


Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2007&Sort=3&nr=41445&pos=0&anz=151."


Na, schaumama, dann sehen wir ja.

Ausserdem gibt es eine Solidaritätskundgebung für die zur Anhörung herbeigerufenen Zeugen, da diese
"bei einer Aussageverweigerung die Verhängung von Ordnungsgeld bis zu 1.000,00 €" bedroht würden. "Bei weiterer Verweigerung der Aussage kann Beugehaft (juristisch korrekt "Erzwingungshaft") durch den Ermittlungsrichter von bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Mit dem Druckmittel von Ordnungsgeld und Beugehaft sollen die ZeugInnen gezwungen werden gegen ihre Freunde und Bekannte auszusagen."

Ich glaube noch genug an diesen Rechtsstaat um zu sagen: ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zugunsten ihrer Freunde und Bekannten auszusagen. Sollten sie nämlich wahrheitsgemäß zu deren Ungunsten aussagen müssen (zum Beispiel weil diese tatsächlich Terroristen sind) - tja tut mir leid. Das Terroristendasein ist nun einmal illegal. Auch wenn es ein Freund von dir ist, der da ein Auto angesteckt hat. Trotzdem:
Mittwoch, 24.10.2007
ab 15:30 Uhr
am BKA Treptow
(Berlin), Elsenstr./Ecke Am Treptower Park


Und ausserdem sucht man nach einer neuen Definition für Terrorismus:
"Mit dem Paragraph 129a des Strafgesetzbuches sollen die Betätigung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung juristisch verfolgt werden, doch selbst die höchsten Richter der Republik sind sich nicht ganz sicher, was darunter verstanden werden soll. Die Bundesjustizministerin denkt, dass nicht mal der 11. September terroristisch war, aber alle haben davor Angst. Das Strafgesetzbuch, die UNO und auch die EU haben gar keinen festgelegten Terrorismusbegriff und auch wir fragen uns aktuell: Was ist eigentlich Terrorismus? Wer ist ein Terrorist? Und was eine terroristische Handlung?"
Das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens sucht Definitionen für 'Terrorismus': juristisch, humoristisch, politisch. Eingereicht werden können Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate, künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Beiträge.
Vorschläge von Einzelpersonen, Kollektiven, mit oder ohne Künstlernamen können bis zum 30. November 2007 eingesandt werden. Eine international besetzte Jury wird die Beiträge begutachten und die besten zur Prämierung vorschlagen. Ende des Jahres 2007 werden die
besten Vorschläge öffentlich präsentiert und die Preise feierlich überreicht."

Weitere Infos gibt es unter: http://einstellung.so36.net/de/was-ist-terror


Man darf gespannt sein.

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