Mittwoch, 23. Februar 2011

Causa Guttenberg 3. Guttenplag kann nicht die Lösung sein.

In einem Schreibworkshop zur Hausarbeit, den die Leuphana für die Erstsemester angeboten hat, sagte ein Student: "ja aber  ich darf ja gar keine eigene Meinung äußern. ich muss ja alles zitieren!"
Hier kann man sehen, wie ein Student das Prinzip wissenschaftlichen Arbeitens grundlegend mißverstanden hat.
Studierende sollen natürlich ihre eigene Meinung äußern. Aber nicht als diffuses Bauchgefühl, sondern wohlinformiert über den bestehenden Diskurs, und wohlbegründet unter Berücksichtigung bereits vorgebrachter Argumente.Um zu zeigen, dass man den Diskurs kennt, zitiert man ihn. Um dem weniger im Diskurs verhafteten Leser (und das sind im Falle eines Doktoranden alle außer ihm, inklusive Betreuer!) den Diskursverlauf nachvollziehbar zu machen, setzt man Belegverweise. Man knüpft sich ein in ein Netz aus Querverweisen. Und natürlich bewertet man sie auch, auf Grundlage der bekannten Fakten. Das ist schon Wissenschaft.


Hier kann man aber auch sehen, wie m. E. auch die Aktion Guttenplag etwas grundlegend mißverstanden hat. Um den Diskurs wiederzugeben, muss man ihn zitieren. Dass man dabei zum Teil auf Formulierungen stößt, die besser sind, als die eigenen, bleibt nicht aus. Aber tatsächlich ist es nicht unbedingt nötig, etwas "Neues" zu erfinden. Oder sagen wir lieber so: "neu" ist eben manchmal auch die Zusammenstellung bekannter Argumente und Tatsachen in einem ungewöhnlichen Kontext, oder unter einer neuen Fragestellung, oder mit einer neuen Bewertung unter Einbeziehung der bisher nicht berücksichtigten Komponente X. Es geht nicht um die Erschaffung von ETWAS aus NICHTS. Manchmal ist es schon eine promotionswürdige wissenschaftliche Leistung, überhaupt unterschiedliche Gesprächsfragmente zu einem Diskurs zusammenzufügen.
Guttenplag zeigt deutlich und klar, dass Herr zu Guttenberg mehr "Zitatepatchwork" betrieben hat, als für eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit in Ordnung wäre. Daran herrscht kein Zweifel, nicht einmal mehr beim Autor. Es ist gut, dass er diese Fehler endlich eingesehen und eingeräumt hat. Es ist völlig richtig, dass er daraufhin den Doktortitel zurückgegeben hat. Wer so schlampig arbeitet, hat den Titel nicht verdient. Es ist ebenfalls richtig, dass die Affäre damit noch nicht beendet ist.


Ich habe übrigens den Verdacht, dass diese handwerklichen Mängel mit der gängigen Ausbildungspraxis der juristischen Fakultäten zusammenhängt, aber das wäre nur eine Erklärung, keine Entschuldigung. (Die Tatsache, dass besagte handwerkliche Mängel den Prüfern nicht aufgefallen sind, ist allerdings ein Indiz dafür, dass in diesem Fachbereich der Schwerpunkt nicht auf der Vermittlung und Wertschätzung handwerklicher Grundlagen liegt. Aber das ist Spekulation.)

Guttenplag wirft zu Guttenberg allerdings auch vor, eine noch kriminellere Form des Plagiats betrieben zu haben, bei der

The writer properly cites all sources, paraphrasing and using quotations appropriately. The catch? The manuscript contains almost no original work! It is sometimes difficult to spot this form of plagiarism because it looks like any other well-researched document. 
Diese Anschuldigung kann nur der Prüfungsausschuss, bzw. ein Gremium ausgewiesener Fachleute beurteilen. Prof. Fischer-Lescano, der die Affäre losgetreten hat, gehört dazu. Eine Horde anonymer Blogger, die sich zur fröhlichen Ministerjagd versammelt haben,  aber nicht.Viele der solcherart angezeigten Plagiatsstellen sind nämlich wahrscheinlich keine.
Und eine Ministerjagd ist es, leider: das zeigt der Name "Guttenplag" - warum nicht "Ministerplag"?  Wäre doch schön, wenn jetzt alle promovierten Volksvertreter/innen  -- und wenn wir schon dabei sind: alle promovierten Wirtschaftslenker/innen in Entscheidungspositionen -- mit Hilfe der vielberufenen Schwarmintelligenz  überprüft würden. Klappt nicht? Interessiert keinen?
Eben.
Drum.
Schade eigentlich.

Dienstag, 22. Februar 2011

Causa Guttenberg 2. Wissenschaftliches Fehlverhalten steckt häufig im System.

Ich habe natürlich gut reden.
Was den Umgang mit Fußnoten und Quellenbelegen angeht, haben wir Geisteswissenschaftler - oft so viel geschmäht - den Naturwissenschaften und solchen Disziplinen wie BWL, Jura oder Ingenieurwissenschaften einiges voraus.

Als ich damals meine Magisterarbeit in einer angesehenen Zeitschrift veröffentlichen konnte, erzählte ich mit stolzgeschwellter Brust einem Freund davon. Der Freund, ein Biologe, sagte:
"Wie - unter deinem eigenen Namen?"
 Clash of cultures, in dem Fall: Fachkulturen. Offenbar, so wurde mir erklärt, waren eigenständige Publikationen für Biologen VOR der Promotion gar nicht möglich. Man arbeitete für die Diss in einer Forschungsgruppe. Die Forschungsgruppe untersteht einem Post-Doc oder Prof. Da dieser offensichtlich die Anweisungen gibt, was man zu erforschen habe (wer sonst?), kann der Forschungsinput ja nicht vom Doktoranden kommen, ergo steht sein Name auch nicht auf dem Paper, und wenn, dann maximal als Co-Autor. (Über das weitverbreitete System der Ehrenautorschaft möchte ich gar nicht reden...)
So wurde mir das damals erklärt.
Für mich roch diese - offenbar gängige - Praxis nach Plagiat.
Vielleicht dürfen Nachwuchswissenschaftler in den Geisteswissenschaften aber auch tatsächlich viel früher viel selbständiger forschen?
Oder vielleicht ist unser gesamtes Studium (mein Erfahrungshintergrund ist natürlich das alte Magisterstudium) von Anfang an auf selbständiges Forschen angelegt?

Wir müssen nämlich während des Studiums Hausarbeiten schreiben. Und beim Hausarbeiten schreiben lernt man das, vom ersten Semester an.
Wer sein ganzes Studium hingegen nur Klausurwissen paukt, ist auf forschendes Arbeiten und forschendes Publizieren nicht wirklich vorbereitet. Dementsprechend entstehen dann grundlegende Probleme bei den Abschlussprüfungen, die ja fast überall aus solchen selbständig recherchierten Arbeiten bestehen: Diplomarbeit, Magisterarbeit, Bachelorarbeit - überall wird plötzlich all das vorausgesetzt, was so ein Ingenieur oder BWLer während des Studiums gar nicht oder kaum eingeübt hat.

Den Prüfern bleiben zwei Möglichkeiten:

a) sie senken die Ansprüche an die Einhaltung allgemeiner Zitiergewohnheiten - die meisten Ingenieure, BWLer und Juristen gehen ja auch gar nicht in die Forschung, wollen gar nicht akademisch arbeiten

b) sie ändern ihre Prüfungsmodalitäten dergestalt, dass auch in den genannten Massenstudiengängen Studierenden Grundkenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt werden können, d. h. zumindest einige der standardisierten Klausuren durch korrekturintensive Hausarbeiten ersetzt werden.

c) sie ändern die Abschlussprüfung, so dass (auf Bachelorebene) Klausuren geschrieben werden - und die Studierenden in der eingeübten Prüfungsform geprüft werden.

Mein Verdacht ist, dass Lösung a) häufiger vorkommt.


Meine Sorge ist leider auch, dass Lehrende, die es im Studium selbst nicht richtig gelernt haben (gerade bei den Ingenieuren wird eine Herkunft aus der "Praxis" ja als Gütesiegel betrachtet), ordentliches Zitieren gar nicht vermitteln können.
Diese Sorge stammt übrigens auch meiner Erfahrung mit geisteswissenschaftlichen Lehrkräften aller möglichen Fachrichtung, die die Grundlagen so verinnerlicht haben, dass sie sich nicht mehr entsinnen können, wie schwierig das war.
Das ist nämlich schwierig.
Und anstrengend.
Und braucht Zeit, die man auf interessantere, inhaltliche,  fachliche Diskussionen verwenden könnte.

Aber was nützt das Klettern in fachliche Gipfel, wenn die Seminarteilnehmer alle nicht begriffen haben, wozu sie die Sherpas anerkannter Autoritäten dabei haben, und wie sie die  Seile und Karabinerhaken wissenschaftlicher Zitation bedienen? Natürlich KANN man auch ohne diese auf den Gipfel der Erkenntnis gelangen. Ist aber selten. Und gefährlich. Und man kann abstürzen.
quod erat demonstrandum.

Montag, 21. Februar 2011

Die Causa Guttenberg. Einige allgemeine Sätze über akademische Ethik.

Wer diesen Blog schon länger liest, weiß, bei aller Anonymität, dass die Autorin zum einen schon länger an ihrer Doktorarbeit schreibt und zum anderen an einer kleinen Universität arbeitet. Der Rummel um Karl Theodor zu Guttenbergs möglicherweise plagiierte Dissertation und alle Implikationen, die sich daraus ergeben interessiert mich daher sowohl privat als auch beruflich. Dies betrifft ganz verschiedene Aspekte der Debatte:
– ganz konkret: zu Guttenbergs Anspruch auf einen akademischen Titel (und daraus abgeleitet für seine (politische) Glaubwürdigkeit)
- etwas allgemeiner: die Rückschlüsse auf die akademische Kultur in Deutschland, und wie sie sich zu Fragen akademischer Ethik verhält

Wie klar und eindeutig der Fall Guttenberg wirklich ist, dazu möchte ich mich an dieser Stelle (noch) nicht äußern. Zuerst einmal möchte ich mich etwas genauer über die konkreten Anschuldigungen informieren. Ich möchte erst einmal einige der im wiki Guttenplag (http://de.guttenplag.wikia.com) gefundenen Stellen lesen, bevor ich etwas dazu sage oder schreibe. Da die Seite schon sehr umfangreich ist, brauche ich dazu etwas mehr Zeit und Muße. Die endgültige Beurteilung der Vorwürfe liegt ohnehin bei der Universität Bayreuth, die den Titel verliehen hat. Sollten sie die Vorwürfe einräumen müssen, fiele auch auf sie, bzw. die Betreuer und Gutachter ein schlechtes Licht. Mit der Aufgabe des Titels durch Herrn zu Guttenberg ist die Sache jedoch keineswegs erledigt. Der Fall wirft schließlich ein Schlaglicht auf die deutsche Wissenschaftspraxis. Wir Akademiker müssen uns nun alle die Frage stellen (und die Frage gefallen lassen), wie denn die gängige Praxis bei der Verleihung von Doktorgraden abläuft. Und hier liegt doch auch schon eines der Probleme:

Es gibt doch eigentlich nicht wirklich eine gängige Praxis.

So einfach, wie sich mir die zur Zeit geführte öffentliche Debatte darstellt, ist die Sache nämlich leider nicht. Schon der reine Tatbestand dessen, was ein Plagiat darstellt, ist ziemlich umstritten. Außerdem legen die verschiedenen Fachbereiche an deutschen Universitäten höchst unterschiedliche Maßstäbe an, zum Teil aus gewissen akademischen Traditionen heraus. Dazu kommt, dass grundlegende Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens (vor allem in der Königsdisziplin „Belegen und Zitieren“) je nach Dozent, Lehrstuhl, Fachbereich oder Universität nicht mit der gleichen Sorgfalt vermittelt werden – und dann gegebenenfalls nach einigen Generationen dermaßen schlampiger Ausbildung auch nicht mehr vermittelt werden kann.

Beginnen wir mit der Definition eines Plagiats, wobei ich mich hier auf das akademische, wissenschaftliche Plagiat im Kontext der deutschen Wissenschaftslandschaft beschränken möchte. Ausschlaggebendes, sozusagen „gesetzgebendes Gremium“ scheint mir die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zu sein. Diese hielt es interessanterweise erst vor vergleichsweise wenigen Jahren für nötig, überhaupt verbindlich definierte Regeln einzufordern. Immerhin: am 6. Juli 1998 empfahl die HRK allen Hochschulen, verbindliche Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu formulieren, bei begründetem Verdacht wissenschaftlichem Fehlverhalten konsequent nachzugehen und es gegebenenfalls juristisch zu ahnden. Sie definiert:
“Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird.“
Zur Verletzung geistigen Eigentums zählt sie insbesondere „in Bezug auf ein von einem anderen geschaffenes urheberrechtlich geschütztes Werk oder von anderen stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze:
■■ die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft (Plagiat)
■■ die Ausbeutung von Forschungsansätzen und Ideen, insbesondere als Gutachter (Ideendiebstahl)
■■ die Anmaßung oder unbegründete Annahme wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft
■■ die Verfälschung des Inhalts
■■ die unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht sind“
Inwieweit einer dieser Vorwürfe auf die Dissertation von Herrn zu Guttenberg zutrifft, möchte ich an dieser Stelle gar nicht bewerten. Wichtig ist jedoch festzuhalten, dass Unwissenheit (wie es „richtig“ geht) nicht vor einem Plagiatsvorwurf schützt. Sollte KTzG also „nur“ fahrlässig gehandelt haben, also bspw. die Fußnoten an die falsche Stelle gesetzt, oder ein-zwei Mal vergessen haben, so wie er es bereits eingeräumt hat, wäre der Plagiatsvorwurf bereits begründet. (Eine offizielle Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums gibt es scheinbar zurzeit noch nicht. Angesichts des „laufenden Verfahrens“ an der (indirekt mitangeklagten) Universität Bayreuth ist das m. E. auch nachvollziehbar.)

Allerdings fällt mir doch auf, dass die Vorwürfe, die erhoben werden, vielfach genauso ungenau sind, wie es offenbar die Zitierweise des Verteidigungsministers war. Eine schlampige Arbeitsweise (in einer mit „summa cum laude“ bewerteten Arbeit noch dazu!) ist wahrlich schlimm genug, und kann, ja muss! zur Aberkennung des Titels (bzw. wie hier geschehen: zur Aufgabe des Titels) führen. Die Doktorarbeit dient schließlich als Prüfung dem Nachweis, dass man die Spielregeln des wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht und beherzigt. Sorgfalt, Präzision und Transparenz sind hier nicht einfach nur wünschenswerte Tugenden, sie sind die zugrunde liegende Voraussetzung einer jeglichen wissenschaftlichen Erkenntnis.
Dennoch ist es noch einmal ein substantiell schlimmerer Vorwurf zu unterstellen, zu Guttenberg habe einen Ghostwriter engagiert, also eine völlig fremde Arbeit als seine eigene ausgegeben – wie mehrfach geschehen, teils als Hoax-Meldung, teils durch die häufige Aussage, er habe die Arbeit „nicht selbst geschrieben“.
Dies scheint mir nach meinem bisherigen Kenntnisstand nun wirklich nicht passiert zu sein.

Und auch die Verwendung fremder Formulierungen allein ist – entgegen der Auffassung des Guttenplag-Initiators – eben noch kein Plagiat, solange die Quelle angegeben ist. Eigene, strengere Kriterien als die wissenschaftlich üblichen anzuwenden, ist daher, sagen wir, „wenig hilfreich“. Die Beurteilung solcher korrekt zitierter Stellen im Rahmen der eigenständigen Thesen der Doktorarbeit obliegt hingegen allein den Betreuern der Arbeit und anderen, inhaltlich einschlägig informierten Fachleuten.

(Kontext: Auf Guttenplag heißt es bei den FAQs zur Frage: "Bei einem der angeblichen Plagiate ist die Quelle in einer Fußnote angegeben/im Literaturverzeichnis aufgeführt. Ist das fair?Edit Bei einem der angeblichen Plagiate ist die Quelle in einer Fußnote angegeben/im Literaturverzeichnis aufgeführt. Ist das fair? section

Ein Plagiat wird nicht zulässig, nur weil eine Fußnote oder das Literaturverzeichnis auf die Quelle verweist. (Siehe auch [1], Abschnitt "Plagiarism - Sources Are Cited") Zweck einer Dissertation ist es, Neues herauszufinden und eine eigene Position zu vertreten. Die Verwendung fremder Literatur hat immer im Zusammenhang mit diesem Zweck zu geschehen. Das kann etwa kritische Bezugnahme darauf, Fortentwicklung dort vertretener Gedanken, Anwendung dortiger Ideen auf eigene Gedanken (oder umgekehrt) sein. Geschieht sie jedoch nur zum Zweck, sich fremde Gedanken zu eigen zu machen, um keine eigenen entwickeln zu müssen, so sprechen wir von einem Plagiat – egal, ob die Quelle irgendwo angegeben ist oder nicht."

Ein weites Feld, und noch viel zu sagen. Für heute muss ich aber leider aufhören. Ich versuche, in den nächsten Tagen mehr dazu zu schreiben.

Links:
http://de.guttenplag.wikia.com/
http://www.hrk.de/de/beschluesse/109_422.php
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/presse/pressemitteilungen/archiv_2011?yw_contentURL=/C1256F1200608B1B/W28C6C4E151INFODE/content.jsp
http://www.netzpolitik.org/2011/fake-pm-weist-zu-guttenberg-kommerziellen-ghostwriter-nach/
http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/FAQ