Dienstag, 18. September 2007

Akademische Besoldung. Weniger ist nicht mehr.


Aus Forschung & Lehre :: September 2007

Academics.de hat diese Tabelle veröffentlicht, um zu zeigen, wie sich die Lohnentwicklung bei deutschen Professoren nach unten entwickelt. Wir errechnen dennoch freudestrahlend, dass durchschnittliche 65-70.000 Euro im Jahr ja doch ein immer noch durchaus erstrebenswertes Monatseinkommen von 5.400- 5.800 Euro ergeben... Aber wer bekommt dieses hübsche Gehalt? und für welche Arbeit? In Berlin bekommt ein kinderloser W3-Professor (ohne Extra-Zulagen) jedenfalls maximal 4.723,61 Euro, im Osten (also an der HU) sogar nur 4369,34 Euro.
Familien- und Kinderzuschläge machen den Kohl da auch nicht fetter, zumal die Wahrscheinlichkeit, eine W3-Professur während der Familiengründungsphase zwischen 30 und 40 zu ergattern ja auch eher gering ist. Ein 30-jähriger Post-doc in Kunstgeschichte (um mal mein Beispiel zu nehmen, hätte ich denn meine Diss schon eingereicht und wäre also Post) darf günstigenfalls mit dem Äquivalent des alten BAT-IIa rechnen, also ca. 2600 brutto. Klingt eigentlich gut. Wir KunsthysterikerInnen bekommen allerdings besonders gerne halbe Stellen (bzw. volle Stellen bei halben Gehalt) angeboten... und da sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Selbst Lokführer (ohne Promotion) erhalten ein höheres Einstiegsgehalt (und es sei ihnen auch gegönnt.)
Interessanterweise wird die obenstehende Tabelle durch eine Fußnote ergänzt, der zu entnehmen ist, dass es sich bei den Beträgen um "Durchschnittliche Ausgaben pro Univ.-Professor in Euro" handele - das scheint mir nicht das gleiche zu sein, wie "Einkommen pro Univ.-Professor". Möglicherweise werden lehrstuhlbezogene Aufschläge wie zweckgebundene Berufungsgelder (zum Beispiel für Assistenten oder Bücher bzw. Geräte) da hineingerechnet - aber das kann ich von hier nicht erkennen.
Faktisch hat sich die Lage für die meisten Lehrenden mit der Umstellung von BAT auf TV-L offenbar verschlechtert. Zitat: "Zusammenfassend ist festzustellen, dass die durch den TV-L (in der für die Wissenschaft geltenden Fassung) eröffneten Gestaltungsspielräume - zumindest derzeit - nicht im Ansatz ausgefüllt werden. Insoweit stellt sich der TV-L als klarer "Einspartarifvertrag" und nicht als Modell einer leistungsorientierten Vergütung dar."

http://www.academics.de/portal/action/magazine?nav=30339
Dieser Artikel ist ein Update zu: Lehre für die Ehre.

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